Hausordnung
1. Öffnungszeiten
Unsere Einrichtung öffnet von Montag bis Donnerstag von 6:30 Uhr bis 17:00 Uhr, am Freitag von 6:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
2. Änderungsmitteilung
Jegliche Änderung von Adresse, Telefonnummer, Krankenkasse, Familienstand usw. sind bitte umgehend der Leiterin zu melden.
3. Haftung für persönliche Gegenstände
Für sämtliche persönliche Gegenstände (Kleidung, Spielzeug …), das von zu Haus mitgebracht wird, übernimmt die Einrichtung keine Haftung.
4. Abholung durch dritte
Das Abholen des Kindes durch Drittpersonen kann nur durch eine schriftliche Vollmacht der Sorgeberechtigten erfolgen.
5. Verhalten bei Havarien und Alarm
Bei Havarien und Alarm, auch bei entsprechenden Übungen, haben alle Personen sofort das Haus zu verlassen.
6. Sicherheit
Im Interesse der Sicherheit der Kinder und um möglichen Diebstahl auszuschließen, sind alle Eingangstore und -türen stets geschlossen zu halten und ist unbekannten Personen kein Zutritt in die Einrichtung und Spielgärten zu gewähren.
7. An- und Abmeldung
Ebenfalls aus Sicherheitsgründen muss das Kind persönlich beim Bringen und Abholen bei der diensthabenden Erzieherin an- bzw. abgemeldet werden.
8. Im Krankheitsfall
Kranke Kinder werden NICHT in der Einrichtung betreut.
Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass Krankheitssymptome ärztlich abzuklären sind oder stellen ihr Kind bei Auftreten mindestens für weitere 48 Stunden unter häusliche Beobachtung.
9. Aufsichtspflicht bei Veranstaltungen mit Sorgeberechtigten
Bei allen Veranstaltungen im Beisein der Sorgeberechtigten oder deren benannten Vertretern obliegt die Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltungsdauer den Sorgeberechtigten oder deren benannten Vertretern.
10. Unfallvorbeugung
Um Unfällen vorzubeugen und zu vermeiden, ist es den Kindern nicht gestattet Schmuck wie Halsketten, Armbänder oder Ringe zu tragen. Weiterhin sind Kleidungsstücke mit Kordeln an Halsausschnitten oder Kapuzen sowie Hosenträger nicht zulässig.
11. Schließzeiten
Die Kita bleibt an folgenden Tagen im Jahr geschlossen:
- Freitag nach Christi Himmelfahrt
- zwischen Weihnachten und Neujahr
- an bis zu zwei weiteren flexiblen Tagen (pädagogische Tage)
12. Rauchen und Mitbringen von Tieren
Das Rauchen im und das Mitbringen von Tieren auf das Gelände ist untersagt.
13. Bild- und Tonaufnahmen
Nach § 201 StGB sind in der Kita und im Außengelände das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen untersagt. Wir verweisen auf das Recht am eigenen Bild und die Verletzung der persönlichen Lebensbereiche!
Die Hausordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages.
Diese überarbeitete Hausordnung wird am 01.02.2022 wirksam.